Zwischen Erstem Weltkrieg und Nationalsozialismus genoss der deutsche Film eine kurze Zeit der Freiheit. Gemeint sind damit nicht etwa die vermeintlich goldenen 1920er-Jahre, sondern vielmehr jene 18 Monate nach Kriegsende, in denen das Kinowesen in Deutschland keiner Zensur ausgesetzt war. Am 12. November 1918 verkündete der „Rat der Volksbeauftragten“ in einem Aufruf an das deutsche Volk: „Eine Zensur findet nicht statt. Die Theaterzensur wird aufgehoben.“ Durch diese Erklärung „mit Gesetzeskraft“ hatten auch die Filmemacher, die noch während des Krieges einer strengen Zensur unterlagen, von staatlicher Seite freie Hand. Jedoch nicht lange. Eineinhalb Jahre später, am 12. Mai 1920, wurde im 1. Reichslichtspielgesetz die Filmzensur wieder eingeführt. Zu den „Schmutz- und Schund-Aufklärungsfilmen“, die dadurch von der Leinwand verbannt werden sollten, zählte auch der 1919 uraufgeführte „sozial-hygienische“ Sittenfilm „Anders als die Andern“ von Richard Oswald.
Es werde Licht!
Der jüdische Dramaturg und Regisseur war bereits bei seinem Regiedebüt „Das Eiserne Kreuz“ (1914) mit der Zensur in Konflikt geraten. Der zweite und dritte Akt seines Antikriegsfilms wurden verboten, was
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