»Mit der Erlaubnis Gottes habe ich diese Maschine in meiner Gewalt… nun töten wir eure Familien!« Ein Selbstmord-Attentäter kapert eine Lufthansa-Maschine beim Flug von Berlin nach München und will sie in der voll besetzten Allianz-Arena zum Absturz bringen. Der Offizier des alarmierten Bundeswehr-Kampfjets entscheidet, das Flugzeug abzuschießen. Er tötet 164 Menschen, um 70.000 zu retten. Darf er das? Vor einem Berliner Schwurgericht wird er des 164-fachen Mordes angeklagt.
Erfolgsautor und Strafverteidiger Ferdinand von Schirach konstruiert in seinem Theaterstück »Terror« ein schwer lösbares moralisches Dilemma. Er will im gerichtlichen Verfahren die Gesetzgebung diskutieren, die Abwägung von Leben gegen Leben verbietet. Dabei macht sein in der letzten Saison an 16 Bühnen gespieltes Stück vorsätzlich etwas eigentlich Verpöntes: es lässt die Figuren als Platzhalter von Positionen im ethisch-philosophisch-juristischen Diskurs funktionieren. Der Prinzipien-Argumentation der Staatsanwältin (Leben dürfen nicht aufgerechnet werden) steht das kasuistische Verteidiger-Argument (es galt, das kleinere Übel zu wählen) gegenüber.
Dieser Konzeption folgt die Verfilmung von Lars Kraume mit nüchterner Strenge, ohne Video-Einspielungen, wie sie einige Bühneninszenierungen präsentierten. Mit hochkarätiger Besetzung – Martina Gedeck, Florian David Fitz, Lars Eidinger, Burghart Klaußner – führt Kraume das Dilemma des Angeklagten argumentativ packend vor. Der Clou des Theaterstücks, die Zuschauer als Laienrichter zum Urteil aufzurufen, wird auch bei der Fernsehausstrahlung des Films zur Geltung kommen, eventhaft groß herausgestellt als »neue interaktive TV-Form«. Nach der Ausstrahlung folgt eine »Hart aber Fair«-Expertendiskussion.
Man spürt Schirachs Anliegen, dass die Gesellschaft in der Konfrontation mit dem Terror keine Grundwerte (Freiheit, Würde) opfern darf. Zugleich aber hinterlässt der Film eine Empfindung des Ungenügens, denn an die durch die jüngsten Terrorakte aufgewühlten Ängste kommt dieser seminaristische Disput im Gerichtssaal nicht heran. Die bedrängenden Fragen nach den Quellen des Terrors und der Realität der Bedrohung werden nicht gestellt.