Der Propagandafilm des Dritten Reichs zur Euthanasiefrage. Professor Dr. Thomas Heyt, dessen junge Frau Hanna an multipler Sklerose erkrankt, sucht in seinem pathologischen Forschungsinstitut den Erreger der Krankheit. Als sich Hannas Leiden rasch und qualvoll, ohne jede Aussicht auf Heilung, verschlimmert und sie zu sterben wünscht, verabreicht er ihr die erlösenden Arsentropfen. Der befreundete Hausarzt, der eine Tötung auf Verlangen zunächst verwarf, befürwortet den Gnadentod nachträglich: überzeugt hat ihn das Schicksal eines an Gehirnhautentzündung erkrankten und von ihm behandelten Kleinkindes, das inzwischen blind, taub und "ganz idiotisch" ist. Heyt wird wegen Tötung seiner Frau angeklagt. Sein Schlußwort vor Gericht steigert sich zur flammenden Anklage gegen § 216 des Strafgesetzbuches, in der er die Vollstrecker überwundener Anschauungen und überholter Gesetze anklagt. Der dramaturgisch geschickt gebaute, sehr suggestiv inszenierte Agitationsfilm diente den NS-Behörden zur Rechtfertigung ihrer systematischen Vernichtung von Geisteskranken sowie zur psychologischen Vorbereitung eines "Sterbehilfegesetzes".
Drama | Deutschland 1941 | 124 Minuten
Regie: Wolfgang Liebeneiner
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Filmdaten
- Produktionsland
- Deutschland
- Produktionsjahr
- 1941
- Produktionsfirma
- Tobis
- Regie
- Wolfgang Liebeneiner
- Buch
- Eberhard Frowein · Harald Bratt
- Kamera
- Friedl Behn-Grund · Franz von Klepacki
- Musik
- Norbert Schultze
- Schnitt
- Walter von Bonhorst
- Darsteller
- Heidemarie Hatheyer · Paul Hartmann · Mathias Wieman · Christian Kayßler · Harald Paulsen
- Länge
- 124 Minuten
- Kinostart
- -
- Fsk
- ab 18; f
- Genre
- Drama | Literaturverfilmung
- Externe Links
- IMDb | TMDB
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