Ältere Filmfans haben vielleicht noch die Melodie des Titelsongs im Ohr: „Wenn der Vater mit dem Sohne einmal ausgeht / und dann keiner gern nach Haus geht / dann erleben sie zu zweit die tollsten Sachen…“. Der Film rund um dieses Lied, in dem Heinz Rühmann einen ehemaligen Clown mimt, der sich eines kleinen Jungen annimmt, ist einer der Klassiker des bundesdeutschen 1950er-Jahre-Kinos.
Inszeniert wurde er von Regisseur Hans Quest, 1915 in eine Musikerfamilie hineingeboren, zunächst Theatermann und ab den 1950ern auch Film- und Fernsehregisseur. Für Furore sorgten in den 1960er-Jahren seine Francis-Durbridge-Krimiverfilmungen wie „Das Halstuch“; zuvor lieferte er Lustspiele wie „Charleys Tante“ (1955), „Wenn Poldi ins Manöver zieht“ (1956) und „Die große Chance“ (1957).
„Wenn der Vater mit dem Sohne“ (1955) ist ein Melodram, hat aber auch viele komödiantische Aspekte: Rühmans Figur, die einst ihren leiblichen Sohn verlor und aus Trauer den Clownsberuf an den Nagel hing, bekommt durch die Fürsorge für einen Knirps, den seine nach Amerika emigrierte Mutter zurückließ, auch selbst wieder neue Lebensfreude. Bis die Mutter beschließt, ihr Kind wieder zu sich zu nehmen. Weil er den Kleinen nicht verlieren will, brennt der Mann jedoch mit ihm durch und finanziert die Flucht, indem beide unterwegs gemeinsam als Clowns-Duo auftreten.
Quest setzt das als liebenswertes Rührstück um, in dem vor allem Heinz Rühmanns Spiel durch leise Zwischentöne und feine Komik überzeugt. Die internationale Artisten-Loge verlieh Rühmann für seine Verkörperung eines Clowns die goldene Artistennadel. - Ab 10.