Auseinandersetzungen
mit Verbrechen, die Beschäftigung mit Rechtsprechung und Verurteilungen, aber
auch die grundlegende Frage nach der Möglichkeit von Gerechtigkeit waren im
deutschen Kino nie so gut aufgehoben wie in den 1970er-Jahren – ein Spiegel der
politisch tief gespaltenen Bundesrepublik. Zwischen den auf den Zeitgeist
abzielenden Filmen von Volker Schlöndorff („Die verlorene Ehre der Katharina Blum“) oder Reinhard Hauff („Die Verrohung des Franz Blum“) mit Sympathie für
(politisch linke) Gesellschaftskritik und den ausgewogen argumentierenden
Werken des filmenden Juristen Norbert Kückelmann („Die Sachverständigen“) wurde
auch der Berliner Ottokar Runze in dieser Zeit eine feste Größe im
bundesdeutschen Kino: Runze beschäftigte speziell die Frage nach Schuld und
Sühne und den Unzulänglichkeiten der Rechtsprechung, wobei er darin den Blick
oft auch auf die Vergangenheit richtete. So machte er erstmals mit dem Zeitbild
„Der Lord von Barmbeck“ (1973) auf
sich aufmerksam, bei dem er das Leben des Hamburger Einbrechers Julius Adolf
Petersen (1882-1933) verfilmte und die autobiographischen Erinnerungen des
Verbrechers mit einem Hang zur Sel