Im Rahmen
der Umgestaltung der Filmförderung, die demnächst im Bundestag zur Entscheidung
ansteht, soll auch die bisherige kulturelle Filmförderung des Bundes in die
Filmförderanstalt (FFA) eingegliedert und reformiert werden. Der aktuelle
Referentenentwurf für eine „jurybasierte Filmförderung“ sieht dabei keine
spezifische Kinderfilmförderung mehr vor. Dagegen erhebt der Förderverein
Deutscher Kinderfilm lautstark Einspruch.
Am 22. Mai 2024 verabschiedete das Bundeskabinett nach langem Vorlauf den Entwurf für das neue Filmfördergesetz (FFG), der in den nächsten Wochen im Bundestag beraten werden soll. Parallel dazu liegt jetzt auch ein Entwurf zur jurybasierten Filmförderung des Bundes vor, die die bisherige kulturelle Filmförderung des BKM ebenfalls unter das Dach der Filmförderungsanstalt (FFA) integrieren und reformieren will. Bis Ende des Monats haben die Filmverbände Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.
Ein erster lautstarker Protest kommt vom Förderverein Deutscher Kinderfilm, der die darin vorgesehene Streichung einer spezifischen Kinderfilmförderung als gravierenden Fehler empfindet und dies in einer ausführlichen Stellungnahme begründet.
Mit Blick auf das Filmjahr 2023 zeigt der Förderverein auf, dass Filme für Kinder eine wesentliche Säule der Filmwirtschaft und der Filmkultur sind. Das ist das Resultat der jahrzehntelangen Anstrengungen seitens der Filmförderungen von Bund und Ländern, aber auch der Fernsehsender und anderer Branchenplayer, die sich erfolgreich dafür eingesetzt haben, dass sich der Kinderfilm in der deutschen Filmlandschaft zu einer wirtschaftlichen und kulturellen Größe entwickeln konnte.
Nach dem aktuellen Entwurf für eine jurybasierte Filmförderung scheint eine spezifische Kinderfilmförderung künftig aber verzichtbar zu sein. Da es jedoch weder bei der Filmförderanstalt (FFA) noch bei den regionalen Filmförderern eine spezifische Kinderfilmförderung gibt, müssten sich entsprechende Projekte künftig mit allen anderen Filmen um die Mittel bewerben. Anscheinend bedarf es keiner besonderen Bemühungen mehr, Kinderfilme besonders zu fördern. Das aber ignoriert die Erfahrung, „dass es Kinderfilme in Konkurrenz zu anderen großen Projekten sehr schwer haben, sich durchzusetzen“. Die erstmals 1979 anlässlich des „Jahr des Kindes“ ins Leben gerufene Kinderfilmförderung war ein notwendiger Schritt zur Etablierung und Entfaltung dieses Bereiches. Die drohende Streichung würde die erfolgreichen Förderstrukturen schwächen und zu einer Diskriminierung von Kindern beitragen.
Das, so der Förderverein, stehe zudem im „krassen Widerspruch“ zu den generellen Zielsetzungen der Filmförderung. Um die Grundrechte auf Teilhabe und Generationengerechtigkeit zu gewähren, aber auch aus fachlichen Gründen, etwa dem Jugendschutz oder der Erhaltung und Weiterentwicklung einer vielfältigen Kinderfilmkultur, brauche es eine Expertise für die Zielgruppe der unter 14-Jährigen – und zwar in Form einer eigenen Förderjury.
Angesichts des zu erwartenden hohen Antragsvolumens im Jahr 2025 im Bereich der jurybasierten Filmförderung des Bundes müsse nicht nur eine große Menge an Anträgen bewältigt, sondern auch sichergestellt werden, dass daraus jene Projekte auswählt werden, die die künstlerisch-kreative Qualität und Innovationskraft des deutschen Kinofilms steigern.
Um dieser Herausforderung adäquat zu begegnen und sicherzustellen, dass Kinderfilme angemessen berücksichtigt werden, sei eine Förderjury Kinderfilm unverzichtbar. Sie sollte bis zu drei Mal pro Jahr tagen und über mindestens 20 Prozent der Mittel entscheiden. Nur so könne die gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllt werden, sich tatsächlich um die Kinder und ihre Belange und damit auch die Zukunft des Landes zu kümmern. Andersfalls, so der Förderverein, drohe eine der wesentlichen Säulen der deutschen Filmwirtschaft und Filmkultur substanziell Schaden zu nehmen.